AGB
Wir möchten, dass Euer Festivalaufenthalt zum entspannten Erlebnis wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, helfen klare Vereinbarungen zwischen Euch und dem mein-zelt-steht-schon-Team für den Fall Eurer Buchung und damit der Entstehung eines Vertragsverhältnisses. Diese Vereinbarungen gelten für alle Mieter und Bewohner der gebuchten Zelte. Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Bitte lest sie daher aufmerksam, denn sie bilden die Grundlage für einen vertrauensvollen Umgang miteinander.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietung von Zelten und Schlafplätzen
§ 1 – Unternehmen
mein-zelt-steht-schon
Enrico Vlach & Nico Müller Festivalservice GbR
Alfred-Kästner-Str. 46
04275 Leipzig
Deutschland
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Enrico Vlach, Nico Müller
Telefon +49 (0)341-3512382
Mobil +49 (0)162-6408026 (wochentags 18 bis 21 Uhr)
info@mein-zelt-steht-schon.de
§ 2 – Zustandekommen des Vertrags
2.1
Im Folgenden werden die Enrico Vlach & Nico Müller Festivalservice GbR als Vermieter und deren Kunden als Mieter bezeichnet. Diese AGB beziehen sich auf die Vermietung von Zelten, Campingmaterial sowie Schlafplätzen in Mehrpersonenzelten bei Veranstaltungen und Musikfestivals.
2.2
Mit der Buchung bietet der Mieter dem Vermieter den Mietvertragsabschluss verbindlich an. Die Buchung erfolgt grundsätzlich über das Online-Shopsystem des Vermieters. Sollte der Shop offline sein, ist eine Buchung per E-Mail zulässig. Mietern ohne Zugang zur Onlinebestellung bzw. ohne eigene Mailadresse steht die Bestellung auf dem telefonischen und Postweg frei. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, restliche Schlafplätze in Mehrpersonenzelten bei der jeweiligen Veranstaltung vor Ort zu mieten.
2.3
Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
2.4
Bei Gruppenbuchungen durch eine Person handelt und haftet der Anmeldende als Vertreter der übrigen Teilnehmer.
2.5
Nach der Buchung erhält der Mieter vom Vermieter per E-Mail oder ggf. per Post eine Buchungsbestätigung sowie die Zahlungsaufforderung. Der ausgewiesene Gesamtbetrag, d.h. Materialmiete plus Kaution, ist durch den Mieter per Vorkasse auf das Konto des Vermieters zu leisten. Der Betrag muss ohne Abzüge 7 Kalendertage nach dem Zugang der Zahlungsaufforderung eingegangen sein, spätestens 3 Kalendertage vor Beginn des gewünschten Mietzeitraums.
2.6
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Eingang des Gesamtbetrags auf dem Konto des Vermieters verzeichnet ist, woraufhin innerhalb von 2 Wochen eine weitere E-Mail-Bestätigung an den Mieter gesandt wird. Bei durch den Mieter zu verantwortenden Verzögerungen über die Zahlungsfrist hinaus wird der Vertrag vermieterseitig als nicht geschlossen betrachtet und die Bestellung hinfällig.
2.7
Zusätzlich zu diesen AGB gelten im gegebenen Fall die Bedingungen der Festivalveranstalter.
§ 3 – Stornierung / Rücktritt vom Vertrag
3.1
Stornierungen sind grundsätzlich jederzeit möglich.
3.2
Bei Stornierungen bis 8 Kalendertage vor dem gewünschten Mietzeitraum erfolgt eine Rückerstattung zu 100 % des in Rechnung gestellten Betrags, falls dieser bereits auf dem Vermieterkonto eingegangen sein sollte.
3.3
Erfolgt eine Stornierung 7 Kalendertage oder weniger vor Beginn des gewünschten Zeitraums, gelten folgende Bedingungen:
- 7 bis 4 Kalendertage vor gebuchtem Zeitraum – Erhebung einer Stornogebühr in Höhe von 40 % des Materialmietpreises;
- 3 bis 1 Kalendertage vor gebuchtem Zeitraum – Erhebung einer Stornogebühr in Höhe von 80 % des Materialmietpreises;
- Stornierung innerhalb des Buchungszeitraums – Erhebung einer Stornogebühr in Höhe von 100 % des Materialmietpreises.
Die Differenz zwischen Mietpreis und Stornogebühr wird dem Mieter zurückerstattet; der jeweils fällige Kautionsbetrag fließt vollständig zurück.
3.4
Witterungsgründe rechtfertigen ausdrücklich keinen kostenlosen Rücktritt des Mieters, wenn die Buchung weniger als 8 Kalendertage vor dem gewünschten Zeitraum storniert wird.
3.5
Der Vermieter behält sich das Recht auf eine Absage bis 8 Kalendertage vor Beginn des Mietzeitraums vor, wenn nicht ausreichend Buchungen eingegangen sind bzw. wenn die Kontingente der Mietobjekte erschöpft sind. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
3.6
Im Falle einer Veranstalterabsage nach erbrachter Teilleistung durch den Vermieter, aber vor Übernahme der Mietgegenstände durch den Mieter werden diesem 50 % des Mietbetrags sowie die volle Kaution zurückerstattet. Bei einer Absage nach dem Einzug des Mieters erfolgt keine Rückerstattung des Mietbetrags.
§ 4 – Rabatte
Rabattaktionen und deren Wirksamkeit werden im gegebenen Fall auf der Internetseite des Vermieters angekündigt.
§ 5 – Bezahlung
Der in der Zahlungsaufforderung ausgezeichnete Betrag (Materialmiete plus Kaution) ist fristgerecht und ohne Abzüge in Euro per Vorkasse auf folgendes Konto des Vermieters zu überweisen:
mein-zelt-steht-schon
Sparkasse Leipzig
Konto 1100790493
BLZ 86055592
IBAN DE03860555921100790493
SWIFT/BIC WELADE8L
Die Bezahlung per PayPal ist ebenso möglich; das betreffende Konto des Vermieters wird unter der unter § 1 genannten E-Mail-Adresse geführt.
§ 6 – Leistungen
6.1
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und die Preisangaben entsprechen den Angeboten der Internetpräsenz des Vermieters und u.U. zusätzlichen Angaben in der Buchungsbetätigung. Preisirrtümer sind dem Vermieter vorbehalten. Die Buchung von Campingzubehör ist nur möglich, wenn auch Zelte zur selben Veranstaltung gemietet werden.
6.2
Die Erhebung von Camping- oder Parkgebühren stellt keine Leistung des Vermieters dar. Diese sind im gegebenen Fall vom Mieter an den Festivalveranstalter zu leisten.
6.3
Weitergehende Leistungen sind vertraglich in schriftlicher Form zu regeln, andernfalls gelten diese als nicht vereinbart.
6.4
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nach Absprache im Einzelfall möglich. Hierbei erfolgt ein Preisaufschlag.
6.5
Durch eine vorzeitige Abreise besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Mietgebühren.
6.6
Leistungsänderungen behält sich der Vermieter vor, über die der Mieter fristgerecht informiert wird. Ausgenommen hiervon sind kurzfristige und unvorhersehbare Ereignisse.
6.7
Reservierungen von Fahrzeugstellflächen für Veranstaltungen mit der Möglichkeit, das Fahrzeug neben dem Zelt abzustellen, sind ausschließlich informativer Natur und werden nur zum Zweck der Flächenplanung und Anmeldung beim Veranstalter verwendet. Aus dieser Information entsteht kein beanstandbarer Anspruch auf einen Fahrzeugstellplatz für den Mieter.
§ 7 – Mietgegenstände / Haftung
7.1
Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu behandeln. In allen Zelten gilt Rauchverbot. Jede Veränderung an den Mietobjekten ist dem Mieter untersagt. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustands gehen zu Lasten des Mieters.
7.2
Der Mieter übernimmt die Haftung für die Mietgegenstände mit der Übergabe durch den Vermieter an ihn. Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Feuer, grobe Verschmutzung u.ä. entstehen. Ausgeschlossen von dieser Haftung sind witterungstypische Verschmutzungen und Schäden (z.B. durch Gewitter oder Hagel). Die Haftung des Mieters bei durch ihn selbst zu verantwortendem Materialverlust besteht in Höhe des Materialwertes, auch wenn dieser die Gesamtkautionshöhe übersteigt.
7.3
Die Mietgegenstände sind vor der Übernahme durch den Mieter zu prüfen. Wenn keine Prüfung durch den Mieter erfolgt, erkennt er die Prüfung durch den Vermieter an. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden vom Vermieter nicht anerkannt.
7.4
Schadensersatzansprüche des Mieters jeder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Sachschäden oder Personenschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, seitens des Vermieters liegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, ebenso besteht keine Haftung bei Festivalabsagen durch den Veranstalter.
7.5
Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für den Verlust oder die Beschädigung von in den Mietobjekten gelagerten persönlichen Gegenständen des Mieters.
§ 8 – Kaution
8.1
Für jedes Mietobjekt wird eine materialabhängige Kaution erhoben. Die ausgewiesene Kaution ist vom Mieter per Vorkasse zusammen mit dem Materialmietbetrag auf das Konto des Vermieters zu entrichten. Die Kautionshöhe wird in der Zahlungsaufforderung ausgewiesen.
8.2
Werden die Mietobjekte nach Ablauf des Mietzeitraums dem Vermieter in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, wird die geleistete Kaution spätestens 10 Kalendertage nach dem Mietzeitraum auf das Konto des Mieters zurückerstattet. Die Materialrückgabe hat durch den Mieter persönlich zu erfolgen, andernfalls werden ihm mindestens 50 % des Kautionsbetrags abgezogen. Soll ein anderes Konto als das des Mieters dafür in Anspruch genommen werden, ist dies dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.
8.3
Reduziert sich die Kaution durch Mieterhaftung, wird dem Mieter bereits bei Rückgabe der Mietobjekte der Betrag der Kautionsreduzierung mitgeteilt. Als Bestätigung und Nachweis über die Reduzierung unterzeichnet der Mieter einen Beleg.
8.4
Wird die Kaution aufgrund von Beschädigungen, Totalverlust usw. verwirkt, behält der Vermieter den gesamten Kautionsbetrag zur Deckung der Schadenskosten ein. Die weitergehende Umlage der Kosten nach § 7.2 dieser AGB bleibt dem Vermieter vorbehalten. Auch hier unterzeichnet der Mieter einen Beleg zur Bestätigung.
§ 9 – Datenschutz
Der Vermieter behandelt Informationen und Personendaten des Mieters mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit, verwendet diese Daten nur zum Zwecke der Erfüllung seiner Dienstleistung und macht sie Dritten in keiner Art und Form, weder ganz noch auszugsweise, zugänglich. Der Vermieter auferlegt seinen Mitarbeitern, Beauftragten oder Unterauftragnehmern durch Weisung die Pflichten in Bezug auf Vertraulichkeit und Datenschutz und steht für deren Erfüllung ein.
§ 10 – Unwirksamkeit von Bestimmungen
10.1
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
10.2
Der Vermieter behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Diese Änderung wird auf der Internetseite bekanntgemacht. Widerspricht ein Mieter der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Änderung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Stand: 27. September 2011
Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
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